_, gewährt. Zu den bereits im Einspracheentscheid pro 2013 gewährten Kosten von CHF 1'885.-- beantragt die Steuerverwaltung im vorliegenden Rekurs- und Beschwerdeverfahren, es seien weitere Ausbildungskosten in der Höhe von CHF 300.-- gemäss Zahlungsnachweis ("RW-Dekanat, Universität E.________") zu gewähren (vgl. Vernehmlassung der Steuerverwaltung vom 24.5.2017, S. 8 f.), ausmachend insgesamt neu CHF 2'185.--. Die Rekurrenten dagegen verlangen, dass der maximale Abzug für nachgewiesene zusätzliche Ausbildungskosten (CHF 6'200.--) zu berücksichtigen ist.