6.3 Den im kantonalen Steuerrecht vorgesehenen Abzug für nachgewiesene zusätzliche Ausbildungskosten (Art. 40 Abs. 3 Bst. b StG) hat die Steuerverwaltung den Rekurrenten im Einspracheentscheid pro 2013 im Umfang von CHF 1'885.--, bestehend aus Semestergebühren von insgesamt CHF 1'610.-- (Frühlings- und Herbstsemester 2013 von je CHF 805.--) sowie Auslagen von CHF 275.-- für einen Spanisch-Sprachkurs ("Spanisch Mittelstufe II") an der Universität E.________, gewährt.