MWST]), die mit der Quittung der Swiss Post (Steuerdossier, pag. 85) und der Veranlagungsverfügung MWST (Steuerdossier, pag. 81) je vom 27. März 2013 (Verzollungsnummer 2040908957) belegt worden sind. Insgesamt sind somit zu Gunsten der Rekurrenten Kosten für Fachliteratur von rund CHF 269.35 zu berücksichtigen. Die weiteren Kosten für Fachliteratur sind dagegen nicht rechtsgenüglich belegt und können folglich nicht als Weiterbildungskosten vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Aus den seitens der Rekurrenten eingereichten zwei Kreditkartenrechnungen der Swisscard AECS AG aus dem Jahre 2013 sind Käufe bei der Thalia Bücher AG, Bern (CHF 213.80), beim Internetshop Buch.