Da dies vorliegend nicht bestritten ist und wie nachfolgend aufgezeigt werden wird der Abzug geringfügig ausfällt, geht die Steuerrekurskommission – ausnahmsweise – zu Gunsten der Rekurrenten davon aus, dass die Absolvierung des Studiengangs EMBA mit Vertiefung in Controlling & Consulting an der BFH (inkl. Masterarbeit) als steuerlich massgebliche Weiterbildung anzusehen ist. Im Folgenden ist somit bloss zu prüfen, ob die Rekurrenten für den in ihrer Steuererklärung pro 2013 geltend gemachten Abzug für Weiterbildungskosten von CHF 1'440.-- rechtsgenügliche Belege bzw. Beweismittel eingereicht haben.