Bezüglich der Fahrkosten kann festgestellt werden, dass die von der Steuerverwaltung berücksichtigten Fahrkosten in der Höhe von CHF 4'260.--, bestehend aus Kosten für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel von CHF 3'560.-- (ein GA der SBB, 2. Klasse, Erwachsene) und einer Fahrradpauschale von CHF 700.-- (vgl. zum Ganzen BGer 2C_745/2017 vom 21.9.2017) nicht zu beanstanden sind. Dagegen sind die von der Steuerverwaltung kulanterweise gewährten Fahrkosten für mögliche Pikettdiensteinsätze und unregelmässige Arbeitszeiten in der Höhe von CHF 1'680.-- (20 Arbeitstage à 120 km/Tag à CHF 0.70) zu streichen, da diese mit den vorgelegten Unterlagen