4.4 Des Weiteren vermögen die Rekurrenten aus dem Umstand, dass ihnen die Abzüge der Berufskosten für auswärtigen Wochenaufenthalt in den Vorjahren (z.B. im Jahr 2012; vgl. Veranlagungsverfügung pro 2012; Steuerdossier, pag. 216), offenbar gewährt worden sind, nichts zu ihren Gunsten abzuleiten. Für periodische Steuern gilt, dass in früheren Steuerperioden getroffene Taxationen für spätere Veranlagungen grundsätzlich keine Verbindlichkeit haben.