Entgegen der Ansicht der Rekurrenten hat die Steuerverwaltung damit allerdings nicht gesagt, dass ein Weg von mehr als einer Stunde nicht zumutbar sei. Eine Praxis, dass ein Arbeitsweg von über einer Stunde generell unzumutbar sei, existiert im Kanton Bern nicht und wäre nicht im Einklang mit der geltenden Rechtsprechung (vgl. E. 3.2 hiervor). Wie vorerwähnt, ist die Gesamtreisezeit allein nicht massgebend (vgl. E. 4.2 hiervor).