4.3 An der Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr an den Wohnort ändert nichts, dass die Rekurrenten darauf hinweisen, es sei nicht zumutbar, einen täglichen Arbeitsweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln von mehr als einer Stunde zurückzulegen und hierbei auf die Praxisfestlegung der Steuerverwaltung im Zusammenhang mit alleinstehenden Wochenaufenthaltern verweisen (einsehbar unter: , Rubriken "Themen / 2. Einkommens- und Vermögenssteuern / Art. 4 StG "Steuerrechtlicher Wohnsitz natürlicher Personen" / Ziff. 4.1 "Alleinstehende Wochenaufenthalter"; vgl. Rekurs- und Beschwerdeschreiben vom 5.2.2017, S. 1).