ist. Die Rekurrentin nutzt gemäss Einspracheschreiben vom 28. Juni 2016 (Steuerdossier, pag. 56) bis zur Bushaltestelle in D.________ im Normalfall das Fahrrad. Den entsprechenden Abzug von CHF 700.-- haben die Rekurrenten im Formular 6 der Steuererklärung pro 2013 (Steuerdossier, pag. 6) nebst den Kosten des öffentlichen Verkehrs (CHF 3'200.--) geltend gemacht. Mit dem Fahrrad lässt sich die Strecke vom Wohnort bis zur Bushaltestelle in D.________ üblicherweise (nicht bei Schnee und Eis) in rund zwei Minuten (anstatt sieben Minuten zu Fuss) zurücklegen, womit sich die Gesamtreisezeit um fünf Minuten auf rund 1 Stunde 14 Minuten bis 1 Stunde 24 Minuten verkürzt.