Die reine Busfahrt zum Bahnhof H.________ beträgt rund fünf Minuten und die anschliessende reine Zugfahrt mit dem InterCity (IC) an den Bahnhof E.________ zwischen rund 52 und 57 Minuten (abhängig von der Anzahl Haltestellen). Nimmt die Rekurrentin den Bus bis zum Bahnhof I.________ verlängert sich die reine Busfahrt zwar auf rund elf Minuten, dafür verkürzt sich die entsprechende reine Zugfahrt mit dem IC nach E.________ auf rund 47 bis 49 Minuten. Gemäss eigener Aussage der Rekurrenten beträgt die reine Fahrzeit mit Bus und Zug via Bahnhof H.________ zwischen rund 1 Stunde 12 Minuten und 1 Stunde 16 Minuten (vgl. Rekurs- und Beschwerdeschreiben vom 5.2.2017, S. 1 [inkl. Beilage 3];