_ gearbeitet. Die in der Steuererklärung der Tochter geltend gemachten Kosten beträfen einzig diese (Er- werbs-)Tätigkeiten und hätten nicht im Zusammenhang mit dem Studium gestanden. Die in ihrer Steuererklärung geltend gemachten Weiterbildungskosten seien vielmehr auf einen Kurs bei der Migros Klubschule zurückzuführen. Für die Kosten des Studiums seien die Rekurrenten aufgekommen und die Tochter habe in der Wohnung in E.________ gelebt, weshalb die Rekurrenten nebst den Ausbildungskosten an der Universität E.________ auch die Kosten der Verpflegung an der Universität sowie einen Anteil am Eigenmietwert ihrer Wohnung in E.________ geltend machen.