Zur Begründung bringen sie hinsichtlich des auswärtigen Wochenaufenthalts vor, die Rekurrentin benötige pro Weg zwischen Wohnund Arbeitsort rund eineinhalb Stunden (1 Stunde 33 Minuten bzw. 1 Stunde 37 Minuten), weshalb die tägliche Rückkehr für sie nicht zumutbar sei. Gemäss TaxInfo liege die Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr an den Wohnort bei ca. einer Stunde Arbeitsweg. Der Wochenaufenthaltsstatus sei zudem seit acht Jahren seitens der Steuerverwaltung anerkannt worden. Nun argumentiere die Steuerverwaltung, dass die Überprüfung der deklarierten Kosten jedes Jahr neu vorgenommen werden könne, was auch nicht bestritten werde.