Gegen die Veranlagungsverfügung erhoben die Rekurrenten mit Eingabe vom 28. Juni 2016 Einsprache, welche die Steuerverwaltung mit Einspracheentscheid vom 10. Januar 2017 teilweise guthiess. Bezüglich der geltend gemachten Kosten für auswärtigen Wochenaufenthalt hielt sie mit Verweis auf ihr Schreiben vom 25. August 2016 und einem geführten Telefongespräch an ihrer Beurteilung fest. Sie berücksichtigte jedoch ohne Präjudiz Fahrkosten mit dem Privatauto für mögliche Pikettdiensteinsätze und unregelmässige Arbeitszeiten in der Höhe von CHF 1'680.-- (20 Arbeitstage à 120 km/Tag à CHF 0.70).