B. Mit definitiver Veranlagungsverfügung vom 7. Juni 2016 wurden die Rekurrenten von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, ________ (Steuerverwaltung), für das Steuerjahr 2013 veranlagt. Dabei wich die Steuerverwaltung insofern von der Selbstschatzung der Rekurrenten ab, als sie u.a. die geltend gemachten Kosten für auswärtigen Wochenaufenthalt (CHF 14'207.--) nicht berücksichtigte, da die Rückkehr zum Wohnort mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zumutbar sei ("Arbeitsweg +/- 1 Stunde"). Für die Fahrten vom Wohnort zum Arbeitsort gewährte sie die Kosten eines Generalabonnements (GA) der SBB (2. Klasse) in der Höhe von CHF 3'560.--.