Dessen ungeachtet würden die Informationen, die für die Rekurrentin aus den Steuererklärungsformularen und den Wegleitungen der Steuerverwaltung des Kantons Bern zum Ausfüllen der Steuererklärung für natürliche Personen der hier interessierenden Steuerjahre (einsehbar unter: , Rubriken: "Steuern / Ratgeber / Publikationen / Wegleitungen"; nachfolgend Wegleitungen) ersichtlich seien, als bekannt vorausgesetzt. Aus den Wegleitungen wäre für die Rekurrentin hinreichend erkennbar gewesen, dass auch das ausländische Wertschriftenvermögen in den entsprechenden persönlichen Steuererklärungen zu deklarieren wäre.