- 10 - Abzüge sowie der Vermögenswerte und Schulden, hätte sich die korrekte Deklaration der H.________ Guthaben und Wertschriften einerseits auf das steuerbare Einkommen und Vermögen in den Jahren 2007 bis 2015 ausgewirkt. Andererseits hätte die internationale Steuerausscheidung eine Erhöhung des satzbestimmenden Einkommens und Vermögens bewirkt. Da die Rekurrentin es jedoch unterlassen hat, die H.________ Guthaben und Wertschriften in den jeweiligen Steuererklärungen zu deklarieren, sind sie und ihr Ehegatte in den Jahren 2007 bis 2015 unstreitig zu tief veranlagt worden.