vgl. zum Ganzen Sieber/Malla, a.a.O., N. 7 ff. zu Art. 175 DBG). In Übereinstimmung mit der ZVB/N ist unbestritten (vgl. Vernehmlassung der ZVB/N vom 9.2.2018, S. 10), dass die Rekurrentin die auf ihren Namen bzw. teilweise auf ihren und den Namen ihres Ehegatten gemeinsam lautenden H.________ Wertschriften sowie die darauf fliessenden Erträge in den jeweiligen Steuererklärungen 2007 bis 2015 nicht deklariert hat. Gestützt auf die unbeschränkte Steuerpflicht werden grundsätzlich alle Einkünfte, d.h. das weltweite Einkommen (und Vermögen) erfasst.