___) gemacht. Die polizeiliche Einvernahme ist, aufgrund eines bei der Staatsanwaltschaft ________ eingegangenen anonymen Schreibens durchgeführt worden. Die Rekurrentin ist dabei als Auskunftsperson in einem Verfahren mit betrugsähnlichem Tatbestand gegen unbekannte Täterschaft befragt worden und auf ihre entsprechenden Rechte aufmerksam gemacht worden (vgl. Einvernahme-Protokoll vom 20.4.2016, S. 1).