Sie habe keine Absicht gehabt, eine Steuerhinterziehung zu begehen und nicht gewusst, eine solche begangen zu haben. Dies insbesondere, da sie und ihr Ehegatte ihre H.________ Einkommens- und Vermögenswerte bereits in H.________ versteuert hätten. Sie sei vielmehr davon ausgegangen, dass sie in der Schweiz ihr Einkommen und Vermögen immer korrekt versteuert habe. Mit den Nachsteuern habe sie denn auch keine Probleme. Sie könne nur nicht verstehen, weshalb sie trotz ihrer Ehrlichkeit gebüsst werde.