-3- auch nicht gewusst, eine solche begangen zu haben. Dies insbesondere, da sie und ihr Ehegatte ihre Einkommens- und Vermögenswerte bereits in H.________ versteuert hätten. Hätten sie gewusst, dass sie Steuern hinterzögen, hätten sie auf dem Polizeiposten auch schweigen und die Wahrheit für sich behalten können. Da sie aber ehrliche Menschen seien, hätten sie die Wahrheit gesagt, wobei ihre Ehrlichkeit bei der Polizei als (straflose) Selbstanzeige zu qualifizieren sei. Ferner erklärt sie, dass sie und ihr Ehegatte mit der Nachsteuer keine Probleme hätten, weshalb diese nicht angefochten sei.