C. Gegen die getrennten Bussen- bzw. Einspracheverfügungen der ZVB/N hat der Ehegatte der Rekurrentin (sie betreffend in ihrer Vertretung) mit einer einzigen Eingabe vom 24. November 2017, die er allein unterzeichnet hat, ergänzt mit Schreiben vom 8. und 15. Dezember 2017, die von der Rekurrentin mitunterzeichnet worden sind, bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) sinngemäss Rekurse und Beschwerden erhoben. Ferner hat die Steuerrekurskommission ein Begleitschreiben der ZVB/N vom 23. November 2017 mit einer Kopie des an die ZVB/N gerichteten Schreibens des Ehegatten der Rekurrentin vom 21. November 2017 mit identischem Inhalt erhalten.