A. Mit Schreiben vom 25. Oktober 2016 leitete die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Zentrale Veranlagungsbereiche, Bereich Nachsteuer (fortan ZVB/N), das Nachsteuerund Steuerhinterziehungsverfahren gegen die Ehegatten A.________ (Rekurrentin) und B.________ ein (Verfahrens-Nr. ________). Sie führte aus, die Kantonspolizei Bern habe ihr (am 20.7.2016) eine Meldung zugestellt, woraus hervorgehe, dass die Ehegatten A.________ und B.________ in H.________ (Ausland) eine Wohnung sowie Bankguthaben besässen, die sie in den jeweiligen Steuererklärungen nicht deklariert hätten.