2. Es wird festgestellt, dass das Recht zur Erhebung von Bussen (direkte Bundessteuer) für die Steuerperiode 2006 verjährt ist. 3. Der Rekurs betreffend die Busse wegen vollendeter Steuerhinterziehung pro 2007 wird abgewiesen. 4. Die Beschwerde betreffend die Busse wegen vollendeter Steuerhinterziehung pro 2007 wird abgewiesen 5. Der Rekurs betreffend die Busse wegen vollendeter Steuerhinterziehung pro 2008 wird abgewiesen. 6. Die Beschwerde betreffend die Busse wegen vollendeter Steuerhinterziehung pro 2008 wird abgewiesen. 7. Der Rekurs betreffend die Busse wegen vollendeter Steuerhinterziehung pro 2009 wird abgewiesen.