Dessen ungeachtet würden die Informationen, die für den Rekurrenten aus den Steuererklärungsformularen und den Wegleitungen der Steuerverwaltung des Kantons Bern zum Ausfüllen der Steuererklärung für natürliche Personen der hier interessierenden Steuerjahre (einsehbar unter: , Rubriken "Steuern / Ratgeber / Publikationen / Wegleitungen"; nachfolgend Wegleitungen) ersichtlich seien, als bekannt vorausgesetzt. Aus den Wegleitungen wäre für den Rekurrenten hinreichend erkennbar gewesen, dass auch die sich im Ausland befindenden Liegenschaften bzw. Wohnungen im Privatvermögen und die daraus erzielten Mietwerte bzw. Mieteinnahmen