vgl. zum Ganzen Sieber/Malla, a.a.O., N. 7 ff. zu Art. 175 DBG). In Übereinstimmung mit der ZVB/N ist unbestritten (vgl. Vernehmlassung der ZVB/N vom 9.2.2018, S. 10), dass die dem Rekurrenten gehörende Liegenschaft in H.________ sowie die Mietwerte bzw. die aus der Vermietung dieser Wohnung erzielten Mieteinnahmen nicht deklariert worden sind. Unbestritten ist auch, dass der Rekurrent die auf seinen Namen bzw. teilweise auf seinen und den Namen seiner Ehegattin lautenden H.________ Guthaben und Wertschriften sowie die darauf fliessenden Erträge in den jeweiligen Steuererklärungen 2007 bis 2015 nicht deklariert hat.