Mit den Nachsteuern habe er denn auch keine Probleme. Er könne nur nicht verstehen, weshalb er trotz seiner Ehrlichkeit mit knapp CHF 10'000.-- gebüsst werde. Mit Blick auf diese Ausführungen in den vom Rekurrenten verfassten Laieneingaben ist das Rechtsbegehren sinngemäss als Antrag auf Berücksichtigung der zur Straflosigkeit führenden Selbstanzeige und auf Aufhebung der Einspracheverfügungen der ZVB/N vom 31. Oktober 2017 betreffend Steuerhinterziehung zu verstehen. Auf die form- und fristgerechten Rekurse und Beschwerden ist deshalb einzutreten.