Er macht darin sinngemäss geltend, dass er mit der Erhebung einer Busse nicht einverstanden sei, da er bei der Polizei mit seinen freiwilligen Auskünften zu seinen Einkommens- und Vermögenswerten in H.________ eine straflose Selbstanzeige erstattet habe. Er habe keine Absicht gehabt, eine Steuerhinterziehung zu begehen und nicht gewusst, eine solche begangen zu haben. Dies insbesondere, da er und seine Ehegattin ihre H.________ Einkommens- und Vermögenswerte bereits in H.________ versteuert hätten. Er sei vielmehr davon ausgegangen, dass er in der Schweiz sein Einkommen und Vermögen immer korrekt versteuert habe. Mit den Nachsteuern habe er denn auch keine Probleme.