Des Weiteren hält die ZVB/N zusammengefasst fest, der Rekurrent habe durch die unterlassene Deklaration der H.________ Wertschriften (Vermögen) und der darauf fliessenden Erträge (Einkommen) sowie der Eigentumswohnung in H.________ (Vermögen) und der Mietwerte bzw. Mieteinnahmen (Einkommen) eine Verfahrenspflichtverletzung begangen und den Steuerausfall kausal verursacht. Der objektive Tatbe-