Der Rekurrent beantragt sinngemäss, die Einspracheverfügung der ZVB/N, die ihn betrifft, sei aufzuheben. Zur Begründung führt er im Wesentlichen aus, er habe keine Absicht gehabt, eine Steuerhinterziehung zu begehen und auch nicht gewusst, eine solche begangen zu haben. Dies insbesondere, da er und seine Ehegattin ihre Einkommens- und Vermögenswerte bereits in