Sie führte aus, die Kantonspolizei Bern habe ihr (am 20.7.2016) eine Meldung zugestellt, woraus hervorgehe, dass die Ehegatten A.________ und B.________ in H.________ (Ausland) eine Wohnung sowie Bankguthaben besässen, die sie in den jeweiligen Steuererklärungen nicht deklariert hätten. Die ZVB/N forderte die Ehegatten daher auf, ihr mitzuteilen, aus welchem Grund sie die Wohnung und die Bankguthaben nicht deklariert hätten und Zins- und Kapitalbescheinigungen von den Bankguthaben in H.________ für die Jahre 2006 bis 2015 einzureichen.