2. Die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer pro 2009 wird teilweise gutgeheissen und der steuerbare Erfolg aus selbstständiger Erwerbstätigkeit auf CHF 455'825.-- festgesetzt. Die Akten gehen zur Neuveranlagung im Sinn der Erwägungen zurück an die Steuerverwaltung. 3. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 2'000.--, werden dem Rekurrenten anteilmässig im Betrag von CHF 1'400.-- zur Bezahlung auferlegt. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen.