1. Der Rekurs betreffend die kantonalen Steuern pro 2009 wird teilweise gutgeheissen. Der steuerbare Erfolg aus selbstständiger Erwerbstätigkeit wird auf CHF 455'825.-- und das steuerbare Eigenkapital auf CHF 389'984.-- festgesetzt. Die Akten gehen zur Neuveranlagung im Sinn der Erwägungen sowie zur Neuvornahme der Steuerausscheidung zwischen den Gemeinden zurück an die Steuerverwaltung.