Im Vergleich zu den angefochtenen Einspracheentscheiden vom 10. Oktober 2017 sind sowohl der steuerbare Erfolg als auch das steuerbare Eigenkapital um CHF 124'790.-- zu reduzieren, - 11 - was zu einer teilweisen Gutheissung von Rekurs und Beschwerde führt. Die Sache ist zur Umsetzung dieser Anpassungen an die Steuerverwaltung zurückzuweisen.