Angesichts der langen Haltedauer ist fraglich, ob nicht eine Beurteilung wie bei Immobilen des Anlagevermögens angezeigt wäre. Gemäss im Internet publizierter Praxis der Steuerverwaltung liegen "bei überbauten Liegenschaften des Umlaufvermögens, die längere Zeit nicht verkauft werden können und an Dritte vermietet sind, in Bezug auf den nutzungs- und altersbedingten Wertverlust Verhältnisse vor, die mit denjenigen von Anlagevermögen vergleichbar sind.