5.2 Es lässt sich anhand der vorhandenen Unterlagen nicht nachvollziehen, aufgrund welcher Überlegungen oder Berechnungen die hier zu beurteilenden Wertberichtigungen per Ende 1996 verbucht und von der Steuerverwaltung akzeptiert worden sind. Immerhin resultierte aus dem im Jahr 2000 realisierten Verkauf einer Wohnung mitsamt Einstellhallenplatz für CHF 445'000.-- gemessen an den anteilsmässigen ursprünglichen Herstellungskosten von CHF 476'610.-- ein Verlust von CHF 31'610.--, woraus sich ergibt, dass eine Wertberichtigung zu jenem Zeitpunkt geschäftsmässig begründet gewesen ist.