Buchhalterisch setzte der Rekurrent diesen Verkauf so um, dass er zum einen die aktivierten Herstellungskosten um CHF 476'610.-- reduzierte (CHF 446'610.-- für die Wohnung Nr. 1-1________ und CHF 30'000.-- für den Einstellhallenplatz) und zum anderen Rückstellungen von CHF 31'610.-- (= Differenz zwischen deaktivierten Herstellungskosten und Erlös) auflöste, wodurch aus dem Verkauf im Jahr 2000 weder ein Gewinn noch ein Verlust resultierte (vgl. Beilagen 1 und 2 zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung vom 19.2.2013, pag. 240-234). In den folgenden Steuerperioden 2001 bis 2008 blieben diese Bilanzpositionen unverändert: