In Bezug auf die hier zu beurteilende Wertberichtigung auf nicht verkauften Stockwerkeinheiten ergibt sich aus den Ausführungen des Rekurrenten, dass die Herstellungskosten (inkl. Landkosten) der per Ende 1996 noch nicht verkauften Stockwerkeinheiten und Einstellhallenplätzen insgesamt CHF 1'457'496.-- betragen hatten, wobei dieser Wert kalkulatorisch anhand der Wertquoten (WQ) bzw. Anzahl Einstellhallenplätze (EHP) bestimmt wurde. Weil offenbar ein Verkauf zu kostendeckenden Preisen bis Ende 1996 nicht möglich gewesen war, nahm der Rekurrent in der Steuerperiode 1997/1998 (Bemessungsperiode 1995/1996) auf den Herstellungskosten eine Rückstellung von total CHF 202'271.-- vor (pag.