1. Der Rekurs betreffend die kantonalen Steuern 2009 wird teilweise gutgeheissen. Die Akten gehen zurück an die Steuerverwaltung zur Neufestlegung des steuerbaren Einkommens und Vermögens sowie zur Neuberechnung der interkommunalen Steuerteilung im Sinn der Erwägungen. Die Busse wegen Nichteinreichens der Steuererklärung wird bestätigt.