E. Gegen die am 27. Oktober 2017 eröffneten Einspracheentscheide vom 10. Oktober 2017 hat der Rekurrent mit Eingabe vom 26. November 2017 Rekurs betreffend die kantonalen Steuern und Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer an die Steuerrekurskommission erhoben. Er beantragt, das steuerbare Einkommen und Vermögen um je CHF 405'000.-- herabzusetzen. Der Rekurrent erachtet die von der Steuerverwaltung aufgelösten Rückstellungen als weiterhin gerechtfertigt. Soweit sie die Wertberichtigung auf den Stockwerkeinheiten in seinem Geschäftsvermögen beträfen, entspreche deren Buchwert per Ende 2009 einem realistisch geschätzten Verkehrswert.