350) vom Rekurrenten informiert worden war, dass die Verfügungen vom 10. Oktober 2017 keine Rechtsmittelbelehrung enthalten hätten, eröffnete sie diese mit Schreiben vom 27. Oktober 2017 (pag. 351) noch einmal, und wies den Rekurrenten darauf hin, dass es sich bei den Verfügungen vom 10. Oktober 2017 um Einspracheentscheide handle, die er innert 30 Tagen bei der Steuerrekurskommission anfechten könne.