Verfügungen vom 10. Oktober 2017 auf ein steuerbares Einkommen von CHF 694'592.-- bei den kantonalen Steuern bzw. CHF 704'457.-- bei der direkten Bundessteuer veranlagt. Das steuerbare Vermögen wurde auf CHF 2'284'907.-- reduziert. Nachdem die Steuerverwaltung mit Schreiben vom 21. Oktober 2017 (pag. 350) vom Rekurrenten informiert worden war, dass die Verfügungen vom 10. Oktober 2017 keine Rechtsmittelbelehrung enthalten hätten, eröffnete sie diese mit Schreiben vom 27. Oktober 2017 (pag.