Die Steuerverwaltung erachtete verbuchte Rückstellungen von CHF 280'100.-- für noch nicht bezahlte Kosten des Bauprojekts und von CHF 174'231.-- für ausstehende AHV- Beiträge als nicht mehr gerechtfertigt und löste sie erfolgswirksam auf, wobei sie für AHV- Beiträge neu eine Rückstellung von CHF 45'000.-- akzeptierte. Die gleichen Korrekturen nahm die Steuerverwaltung beim Vermögen vor, das sie ausserdem um zusätzliche CHF 170'661.-- erhöhte, weil sie eine als Rückstellung verbuchte Wertberichtigung auf den im Eigentum des Rekurrenten verbliebenen Stockwerkeinheiten als nicht mehr gerechtfertigt beurteilte.