Zudem wurden dem Rekurrenten Bussen wegen Nichteinreichens der Steuererklärung von CHF 640.-- (kantonale Steuern) und CHF 680.-- (direkte Bundessteuer) sowie Gebühren von CHF 270.-- auferlegt. Die Steuerverwaltung nahm in den Einspracheentscheiden mehrere Aufrechnungen vor, die in Zusammenhang mit der erwähnten Überbauung standen: Die Steuerverwaltung erachtete verbuchte Rückstellungen von CHF 280'100.-- für noch nicht bezahlte Kosten des Bauprojekts und von CHF 174'231.-- für ausstehende AHV- Beiträge als nicht mehr gerechtfertigt und löste sie erfolgswirksam auf, wobei sie für AHV- Beiträge neu eine Rückstellung von CHF 45'000.-- akzeptierte.