Die Rechtsschrift hat insbesondere das Rechtsbegehren und die Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. 6. Zu eröffnen an: ▪ C.________, Notar und dipl. Steuerexperte, zuhanden von A.________ und B.________ ▪ Steuerverwaltung des Kantons Bern ▪ Gemeinde D.________ -9- IM NAMEN DER STEUERREKURSKOMMISSION DES KANTONS BERN Der Präsident Der Gerichtsschreiber Kästli Mion - 10 -