3. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 2'000.--, werden dem Rekurrenten bzw. der Rekurrentin anteilmässig je im Betrag von CHF 650.-- zur Bezahlung auferlegt. 4. Es werden Parteikosten im Betrag von CHF 770.-- (inkl. 8 % Mehrwertsteuer) gesprochen.