Nach der unbestritten gebliebenen Darstellung in der Rekursschrift (S. 3) setzt sich der Betrag von CHF 1'300'000.-- aus dem Erwerbspreis von CHF 1'100'000.-- zuzüglich Erwerbskosten von CHF 29'600.--, Liegenschaftsunterhalt von rund CHF 120'000.-- sowie CHF 67'000.-- an wertvermehrenden Aufwendungen zusammen, was den Betrag von CHF 1'316'600.-- ergibt. Zum einen geht daraus hervor, dass der Rohgewinn letztlich nur aus dem Liegenschaftsunterhalt besteht, den die Rekurrenten verausgabt haben und nicht aus einer Preissteigerung.