Ein weiterer Kritikpunkt der Steuerverwaltung betrifft die Festlegung des Wertes der Liegenschaft auf CHF 1'300'000.--. Darin seien Kosten für Liegenschaftsunterhalt enthalten, für welche die Rekurrenten den Steuerabzug geltend gemacht hätten, was auf eine gewisse spekulative Nebenabsicht hinweise. Nach der unbestritten gebliebenen Darstellung in der Rekursschrift (S. 3) setzt sich der Betrag von CHF 1'300'000.-- aus dem Erwerbspreis von CHF 1'100'000.-- zuzüglich Erwerbskosten von CHF 29'600.--, Liegenschaftsunterhalt von rund CHF 120'000.-- sowie CHF 67'000.-- an wertvermehrenden Aufwendungen zusammen, was den Betrag von CHF 1'316'600.-- ergibt.