Die Rekurrenten machen als Umstände, die jede spekulative Absicht ausschliessen, die Hintergründe des Kaufs bzw. der Übertragung der Liegenschaft an die Tochter geltend. Diese habe die Liegenschaft ausgewählt, sie jedoch mangels finanzieller Ressourcen nicht selber direkt erwerben können, da sie sich im Studium befunden habe. Deshalb hätten die Rekurrenten die Liegenschaft zunächst erworben. Die Rekurrenten betonen auch ihre Absicht, mit dem getätigten Rechtsgeschäft der Tochter eine gleich hohe Zuwendung als Ausgleich für eine frühere Zuwendung an den Sohn zukommen zu lassen.