Zunächst ist festzuhalten, dass es vorliegend nicht um eine Anwendung formeller Vorschriften geht. Weder hat die Steuerverwaltung an Rechtsschriften überspannte Anforderungen gestellt noch wurde den Rekurrenten der Rechtsweg in irgendeiner Weise versperrt. Dass die Steuerverwaltung am, im Kaufvertrag ausdrücklich als solchen bezeichneten, Kaufpreis festhält, kann