zunächst eine Forderung auf Zahlung des Kaufpreises entsteht. Im folgenden Schritt wird die Kaufpreisforderung zum Teil schenkungsweise erlassen, zum Teil durch Schuldübernahme und der letzte Teil durch effektive Zahlung getilgt. Auch wenn diese Abfolge im selben Vertragsdokument vereinbart wird und damit die genannten Schritte zeitlich praktisch zusammenfallen, sind sie begrifflich auseinanderzuhalten. Es kann eine Forderung nur dann schenkungsweise erlassen werden, wenn sie vorher bestanden hat.